Welche Immobilien lohnen sich noch?

Wer als Kapitalanleger in Baudenkmäler investiert, profitiert von hohen Steuervergünstigungen: Die Abschreibung für unter Denkmalschutz stehende Immobilien ist viel höher als die Neubau- oder die normale Altbau-AfA.

Die Abschreibung für Immobilien im Denkmalschutz ist besonders hoch – so bleibt historische Bausubstanz erhalten. Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien können eine Menge Steuern sparen. Wird die Immobilie saniert, können die Kosten als Abschreibung (AfA) von der Steuer abgesetzt werden. Anders als bei Neubauten oder nicht denkmalgeschützten Häusern sind die Abschreibungssätze für die Sanierung von Baudenkmälern besonders hoch. Außerdem profitieren von dieser Abschreibung – anders als bei Neubauten und nicht geschützten Altbauten – auch Selbstnutzer.

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie sanieren lässt, kann die Sanierungskosten von der Steuer absetzen:

Handelt es sich um eine Immobilie, die vermietet wird, können die Modernisierungskosten acht Jahre lang mit jeweils neun und vier weitere Jahren lang mit jeweils sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

Handelt es sich um eine Immobilie, die vom Eigentümer selbst genutzt wird, können die Modernisierungskosten zehn Jahre lang mit jeweils neun Prozent vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

Weil die hohen Abschreibungssätze für Sanierung denkmalgeschützter Immobilien das zu versteuernde Einkommen deutlich verringert, profitieren Besserverdienende ganz besonders von der Denkmal-AfA.

Aufgrund unserer langen Erfahrung haben wir an ausgewählten Standorten Zugriff auf historische Baudenkmäler in Top – Lagen.

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